Ernährungsberatung und Therapie
Allgemeine Informationen
Die Beratungen finden in der Regel in meinen Räumlichkeiten in Flensburg-Duburg statt. Nach Absprache sind auch Hausbesuche oder Online-Beratungen möglich.
Die Kernzeiten für meine Beratungen sind montags von 8:00 bis 13:00 Uhr und dienstags von 14:30 bis 18:00 Uhr. Eine offene Sprechstunde biete ich nicht an, aber individuelle Absprachen sind möglich.
Viele meiner Leistungen werden von Krankenkassen bezuschusst, sprechen Sie mich an, um Preise für individuelle Privatberatungen, Vorträge, Workshops, Kurse oder Betriebliche Gesundheitsförderung zu erfahren.
Ernährungsberatung - Gut beraten in allen Lebensphasen
Die Ernährungsberatung richtet sich im Bereich der Prävention (gemäß § 20 Absatz 5 SGB V) vor allem an Gesunde mit einem definierten Risikoprofil, zum Beispiel Schwangere, Kinder und Jugendliche, Senioren oder Schichtarbeiter. Ziele sind die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie die Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
Ablauf der Ernährungsberatung
Die Anzahl der Beratungstermine ist individuell verschieden und ganz den persönlichen Bedürfnissen angepasst. Die meisten Krankenkassen bezuschussen 1-3 Beratungstermine. Die Erstberatung dauert in der Regel 60 Minuten, alle weiteren 45 Minuten. Gemeinsam erarbeiten wir einen individuellen Plan, der auf Ihre Lebensphase gemünzt ist.
Anteilige Erstattung für gesetzlich Versicherte
Es gibt zwei mögliche Wege, um sich eine anteilige Erstattung der Kosten für die Ernährungsberatung zu sichern: Entweder stellt Ihr Arzt eine Präventionsempfehlung aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, oder Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen einer privaten Ernährungsberatung direkt an Ihre Krankenkasse. Einen festen Prozentsatz gibt es für die Erstattung nicht, er fällt je nach Versicherung und Sachlage unterschiedlich Hoch aus. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse für nähere Informationen.
Kostenübernahme für Privatversicherte
Eine mögliche Erstattung oder Kostenübernahme ist abhängig von der Vertraglichen Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen getroffen haben. Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Ernährungstherapie - Auf dem Weg der Besserung
Im Gegensatz zur Ernährungsberatung richtet sich die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V ausschließlich an Erkrankte. Die Ernährung kann dabei eine Rolle spielen und zur Besserung helfen. Das Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit oder eine Linderung beziehungsweise Verzögerung des Verlaufs von Krankheiten. Als Ergänzung zur ärztlichen Therapie kann sie bei ernährungsbedingten Diagnosen wie z.B. Diabetes mellitus oder starkem Übergewicht sinnvoll sein.
Ablauf der Ernährungstherapie
Die meisten Krankenkassen bezuschussen fünf Beratungstermine. Die Erstberatung dauert in der Regel 60 Minuten, alle weiteren 45 Minuten. Je nach persönlichem Bedarf werden die Termine vereinbart, meistens in monatlichen Abständen. Gemeinsam erarbeiten wir einen individuellen Plan, der auf Ihre Lebensphase gemünzt ist.
Anteilige Erstattung für gesetzlich Versicherte
Damit ihre Krankenkasse die Ernährungstherapie bezuschusst, müssen Sie einen Kostenvoranschlag und eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung stellt Ihnen in der Regel ihr Hausarzt oder behandelnder Facharzt aus. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier zum Download.
Einen Kostenvoranschlag stelle ich Ihnen auf Anfrage gerne aus. Reichen Sie beide Dokumente bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach erfolgreicher Prüfung übernimmt die Krankenkasse einen Anteil von 65 bis 100 Prozent.
Kostenübernahme für Privatversicherte
Eine mögliche Erstattung oder Kostenübernahme ist abhängig von der Vertraglichen Vereinbarung, die Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen getroffen haben. Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.